Ab 15. Februar 2016 ist jeder Onlineshopbetreiber aufgefordert, die neue Gesetzesänderung zum Thema Verbraucherschlichtung aussergerichtlich zu ermöglichen.
Das bedeutet ein Link zu der European Online Dispute Resolution Plattform muss in den AGB, Impressum und in der Bestellbestätigung eingebunden sein.
Diese EU Verordnung EU Nr. 524/213 ist für den Onlinekunden eine "Feuerwehr" bei einem Problem nachdem der Kunde im Shop gekauft hat.
Unter folgenden LINK aufrufbar.
ACHTUNG: Der Hinweis ist ab 09.01.2016 Pflicht. Bedeutet: Abmahngefahr !
Sind Sie bei mir Kunde, dann beschäftige ich mich mit den gesetzlichen Gegebenheiten und Sie konzentrieren sich auf Ihre Bereiche.
Nun fragen Sie sich bestimmt : Warum benötigt man eine extra Anlaufstelle zur aussergerichtlichen Verbraucherschlichtung? Der Shopbetreiber ist doch der Ansprechpartner.Richtig!
Allerdings ist in der Realtität ab und an die Verbraucherzentrale gefragt. Das Thema digitales Einkaufen ist komplex und die Verbraucherzentrale wäre sicher überfordert. Daher ist der weiterführende Gedanke meiner Meinung schon gerechtfertigt.
Vielleicht denken Sie anders oder sind Sie ähnnlicher Meinung ? Dann lassen Sie es mich in der Kommentarfunktion wissen.
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